Tagsatz
Selbstzahler
gegen Rechnungslegung monatlich im Voraus bis
spätestens 5. des Monats oder mittels Bankeinzug
Urlaubsgast
im Voraus am Ankunftstag im Büro
Tagesgast
täglich; bei Regelmäßigkeit auch
am Monatsende
Sollten ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, so besteht
die Möglichkeit, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.
Antragstellung
- Über Heimantrag der Heimatgemeinde
- Ärztliches Attest
- Einkommensbescheid mit Pflegegeldangabe
- Meldezettel
Bearbeitet wird der Antrag von der zuständigen Sozialabteilung
der Bezirkshauptmannschaft.
Durch die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen
behält sich die Bezirkshauptmannschaft vor, in den Regress
zugehen bzw. die Kosten in der Verlassenschaft geltend zu
machen.
Bei einem vorübergehenden Krankenhausaufenthalt
oder Urlaub von unserem Haus, wird Ihnen der Selbstbehalt,
der an die Krankenanstalt zu bezahlen wär, vergütet.
Für diese Regelung bitten wir Sie um Verständnis,
da in dieser Zeit Ihr Zimmer für Sie reserviert bleibt.
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